• Start
  • Login
Start
  1. LDK Thüringen 2017
  2. V 02neu

V 02neu: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:LDK Thüringen 2017
Tagesordnungspunkt:9. Verschiedenes
Status:Eingereicht
Eingereicht:20.11.2017, 12:47
Ersetzt:V 02: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!
Änderungen anzeigen

Antragstext

    Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige
    Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in
    die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - seien es der Staatstrojaner,
    Ausweitung der Befugnisse zur Datensammlung, der Ausbau der Videoüberwachung
    oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen,
    wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik
    reagiert, die wichtige Grundsätze und Ziele des Rechtsstaates, wie die
    Unschuldsvermutung und Freiheit, aushöhlen.




    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische
    Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für
    ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürger*innenrechten und innerer Sicherheit
    auf.
    *Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Gefahren, Gewalt und
    Überwachung, .*
    Dazu gehört auch, besondere Befugnisse der Thüringer Polizei zu überprüfen:
    Deswegen fordern wir die Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung der
    sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise" im
    Polizeiaufgabengesetz (PAG).



    Nach dem PAG kann die zuständige Polizeibehörde eine solche Gefahrenzone ohne
    Beteiligung weiterer Stellen festsetzen. An diesen Orten dürfen Polizist*innen
    dann Menschen ohne weitere Begründung kontrollieren und durchsuchen.

    Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist intransparent und greift massiv in
    Bürger*innenrechte ein.

    Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren
    Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich
    innerhalb der Gefahrenzone befinden.
    Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten
    Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen -
    von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist
    klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität
    lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
    Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung
    des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für
    die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

    Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei,
    Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu
    speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend
    haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - mitunter sogar
    alle Polizist*innen bundesweit, da bestimmte Daten mit dem bundesweiten
    Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.


    Problematisch ist das, weil jede Person, gegen die ein strafrechtliches
    Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, relativ beliebig in eine Kategorie
    kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder
    "Straftäter rechts" angehören,mindestens für die Dauer des
    Ermittlungsverfahrens. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der
    "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt
    werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht.
    Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der
    Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik
    entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die
    sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien
    könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben
    Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos
    stigmatisiert.

    Welche PHW von der Thüringer Polizei vergeben werden, ist öffentlich nicht
    bekannt. Aus Sachsen wissen wir, dass dort unter anderem auch die Kategorien
    „Land- oder Stadtstreicher“ und „Wechselt häufig Aufenthaltsort“ erfasst werden.
    Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und
    Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebundenen. Hinweisen laut. Wir
    schließen uns dieser Kritik an

      Kollidierender Änderungsantrag: ÄA V 02-47










        … Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein.


        Diese oft nach Ermessen der verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der
        Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt und bringen damit
        Personen schnell unter Verdacht. Weiterhin werden unter anderem HIV-Infizierte,
        sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend)
        gespeichert.Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von
        Datenschützer*innen …

        Gehe zu Zeile:
        Zeile nicht gefunden

        Unterstützer*innen

        keine

        Änderungsanträge

        keine
        • Änderungsantrag stellen
          Der Antragsschluss ist vorbei.
        • PDF-Version
        • Zurück zur Übersicht
        • tweet
        • share
        Impressum DatenschutzAntragsgrün, Version 4.2.0rc1