Veranstaltung: | LDK Thüringen 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Verschiedenes |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.11.2017, 12:47 |
Ersetzt: | V 02: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse! |
V 02neu: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!
Antragstext
Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige
Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in
die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - seien es der Staatstrojaner,
Ausweitung der Befugnisse zur Datensammlung, der Ausbau der Videoüberwachung
oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen,
wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik
reagiert, die wichtige Grundsätze und Ziele des Rechtsstaates, wie die
Unschuldsvermutung und Freiheit, aushöhlen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische
Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürger*innenrechten und innerer Sicherheit
auf.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Gefahren, Gewalt und
Überwachung, .*
Dazu gehört auch, besondere Befugnisse der Thüringer Polizei zu überprüfen:
Deswegen fordern wir die Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung der
sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise" im
Polizeiaufgabengesetz (PAG).
Nach dem PAG kann die zuständige Polizeibehörde eine solche Gefahrenzone ohne
Beteiligung weiterer Stellen festsetzen. An diesen Orten dürfen Polizist*innen
dann Menschen ohne weitere Begründung kontrollieren und durchsuchen.
Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist intransparent und greift massiv in
Bürger*innenrechte ein.
Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren
Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich
innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten
Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen -
von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist
klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität
lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung
des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für
die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.
Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei,
Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu
speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend
haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - mitunter sogar
alle Polizist*innen bundesweit, da bestimmte Daten mit dem bundesweiten
Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person, gegen die ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, relativ beliebig in eine Kategorie
kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder
"Straftäter rechts" angehören,mindestens für die Dauer des
Ermittlungsverfahrens. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der
"Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt
werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht.
Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der
Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik
entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die
sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien
könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben
Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos
stigmatisiert.
Welche PHW von der Thüringer Polizei vergeben werden, ist öffentlich nicht
bekannt. Aus Sachsen wissen wir, dass dort unter anderem auch die Kategorien
„Land- oder Stadtstreicher“ und „Wechselt häufig Aufenthaltsort“ erfasst werden.
Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und
Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebundenen. Hinweisen laut. Wir
schließen uns dieser Kritik an
Kollidierender Änderungsantrag: ÄA V 02-47
… Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein.
Diese oft nach Ermessen der verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der
Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt und bringen damit
Personen schnell unter Verdacht. Weiterhin werden unter anderem HIV-Infizierte,
sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend)
gespeichert.Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von
Datenschützer*innen …